1. Anwendungsbereich und Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden („B2B-AGB") regeln die gesamte vertragliche Beziehung zwischen der Gesellschaft TRANSPORTS TMD, einer französischen SAS mit einem Stammkapital von 15.000 €, eingetragen im Handelsregister von Salon-de-Provence unter der Nummer 819 965 674, mit Sitz in La Feuillane - Lot 78 - ZA de la Feuillane, 13270 Fos-sur-Mer (Frankreich), die die Website atlantiqbox.com unter der Handelsmarke „Atlantiq Box" betreibt (nachstehend „der Verkäufer" oder „Atlantiq Box") und jeder juristischen Person oder natürlichen Person, die in beruflicher Eigenschaft handelt (nachstehend „der Geschäftskunde", „der Käufer" oder „der Kunde").
Sie gelten für jede Bestellung von Seecontainern, Spezialcontainern, modifizierten Containern, Bungalows, Mobilheimen, Zubehör und damit verbundenen Leistungen (Transport, Modifikationen, Installation, Wartung), die über die Website atlantiqbox.com, durch unterzeichnetes Angebot, durch Bestellung oder auf jedem anderen schriftlichen Weg aufgegeben wird.
Gemäß Artikel L441-1 des französischen Code de commerce stellen diese B2B-AGB die einzige Grundlage der Geschäftsverhandlungen zwischen Atlantiq Box und seinen Geschäftskunden dar.
2. Rangfolge der Vertragsdokumente
Die Dokumente, die den Vertrag zwischen den Parteien bilden, gelten in der nachfolgend angegebenen abnehmenden Rangfolge:
- das von beiden Parteien unterzeichnete spezifische Angebot oder Bestellformular;
- die ausgehandelten besonderen Bedingungen (Anlage zum Angebot);
- die vorliegenden B2B-AGB;
- das technische Datenblatt des Produkts;
- der vor Unterzeichnung ausgetauschte Schriftverkehr.
Im Widerspruchsfall geht das ranghöhere Dokument den nachrangigen vor, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt.
3. Identifikation und Qualifikation des Geschäftskunden
3.1 Berufsstatus
Der Geschäftskunde verpflichtet sich, bei der Erstellung seines Kontos oder bei Bestellung folgende Angaben zu machen:
- Firma und Rechtsform;
- SIREN, SIRET oder europäisches Äquivalent (KvK in den Niederlanden, Handelsregister-Nr. (HRB) in Deutschland usw.);
- USt-IdNr.;
- EORI-Nummer für Import-/Export-Vorgänge;
- Anschrift des Firmensitzes und Lieferadresse.
3.2 VIES-Validierung
Die angegebene USt-IdNr. wird systematisch über den VIES-Dienst (VAT Information Exchange System) der Europäischen Kommission überprüft. Eine ungültige USt-IdNr. führt zu einer Brutto-Rechnungsstellung anstelle der Reverse-Charge-Regelung.
3.3 Bonität
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vor Validierung jeder Bestellung über 25 000 € netto Bonitätsnachweise zu verlangen (aktueller Handelsregisterauszug, Bilanz, Bankbestätigung).
4. Produkte und Leistungen
Atlantiq Box bietet seinen Geschäftskunden:
- neue und gebrauchte Seecontainer (mit gültigem CSC);
- Spezialcontainer (Reefer, Flat Rack, Open Top, Tank);
- nach Lastenheft modifizierte Container (Büro, Sanitär, Werkstatt, Wohnen);
- Bungalows und Mobilheime (Norm EN 1647);
- Originalzubehör und -ersatzteile;
- Transport- (DAP/DDP), Werkstattmodifikations- und Vor-Ort-Installationsleistungen.
Die technischen Eigenschaften werden auf dem Produktdatenblatt, im Angebot und gegebenenfalls in genehmigten CAD-Plänen festgelegt.
5. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
5.1 Angebot
Jeder Kauf von Containern, Bungalows oder Mobilheimen ist Gegenstand eines schriftlichen und kalkulierten Angebots, das, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig ist. Das Angebot enthält die technischen Eigenschaften, Mengen, Nettoeinzelpreise und Nettogesamtsumme, Transportkosten, voraussichtliche Lieferzeit und Zahlungsbedingungen.
5.2 Bestellung
Die Bestellung wird mit Unterzeichnung des Angebots (handschriftliche oder elektronische Signatur gemäß eIDAS-Verordnung EU 910/2014) oder bei Erhalt eines mit der vereinbarten Anzahlung verbundenen Bestellformulars verbindlich und endgültig.
5.3 Bestelländerung
Jede vom Kunden nach Unterzeichnung des Angebots gewünschte Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers und kann zu einem Preisnachtrag und einer Anpassung der Lieferzeit führen. Ohne schriftliche Bestätigung des Verkäufers wird keine Änderung umgesetzt.
5.4 Stornierung
Die Stornierung einer Bestellung nach Unterzeichnung berechtigt den Verkäufer zur Einbehaltung der gezahlten Anzahlung als pauschale Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen. Bei nach Maß gefertigten Bestellungen, deren Produktion bereits angelaufen ist, führt die Stornierung zur Zahlung des vollständigen Preises.
6. Preise und Rechnungsstellung
6.1 Nettopreise
Die Preise auf der Website atlantiqbox.com im Geschäftskundenbereich und in den Angeboten verstehen sich netto (ohne Steuern), standardmäßig in EUR, auf Wunsch in GBP oder CHF.
6.2 MwSt.-Regelung nach Lieferland
| Fall | Angewandte MwSt. |
|---|---|
| B2B EU, innergemeinschaftliche Lieferung mit gültiger USt-IdNr. | Reverse Charge durch den Käufer, Nettopreis – CGI art. 262 ter und Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG |
| B2B EU, ohne gültige USt-IdNr. oder nicht steuerpflichtig | Französische MwSt. angewandt (Normalsatz 20 %) |
| B2B UK | UK VAT 20 % oberhalb der Schwelle von 135 GBP, EORI erforderlich |
| B2B Schweiz | Steuerbefreiung bei der Ausfuhr FR + Schweizer MwSt. 8,1 % bei der Einfuhr |
| Außerhalb EU / UK / Schweiz | Steuerbefreiung bei der Ausfuhr, Ausfuhrnachweis aufbewahrt |
6.3 Zahlungsfälligkeiten und -modalitäten
Sofern keine besondere Vereinbarung im Angebot vorgesehen ist, erfolgt die Zahlung nach folgendem Plan:
- Container im Depotbestand: 30 % Anzahlung bei Bestellung, Restbetrag 70 % vor Versand;
- Modifizierte Container nach Maß und Bungalows / Mobilheime: 30 % bei Bestellung, 30 % bei Produktionsbeginn, 40 % vor Versand;
- Zubehör und Ersatzteile: 100 % bei Bestellung.
Für Kontokunden (nach Bonitätsprüfung) können Zahlungsbedingungen von 30 Tagen Monatsende vom Verkäufer eingeräumt werden, im Rahmen der Bestimmungen von Artikel L441-10 des Code de commerce.
6.4 Verzugszinsen
Gemäß Artikel L441-10 des Code de commerce und dem Gesetz LME vom 4. August 2008 führt jeder Zahlungsverzug ohne Mahnung von Rechts wegen zu:
- Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des EZB-Satzes zuzüglich 10 Prozentpunkte;
- Zahlung einer Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € (Decret Nr. 2012-1115). Eine darüber hinausgehende Entschädigung kann gegen Nachweis gefordert werden, wenn die tatsächlichen Beitreibungskosten höher sind.
Zahlungsausfall bei Fälligkeit führt darüber hinaus zum Verfall der Frist für alle weiteren Rechnungen und zur sofortigen Aussetzung jeder laufenden Bestellung.
6.5 Eigentumsvorbehalt
Gemäß Artikel L624-16 des Code de commerce behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Preises durch den Kunden vor. Der Übergang der Risiken (Verlust, Beschädigung) erfolgt hingegen mit der Lieferung.
7. Lieferung und Incoterms
7.1 Anwendbare Incoterms 2020
Die angebotenen Standard-Incoterms sind:
- EXW (Ex Works): Abholung durch den Kunden am angegebenen Depot;
- DAP (Delivered At Place): Lieferung an die Adresse des Kunden, ohne Einfuhrabgaben und Einfuhr-MwSt. bei Lieferungen außerhalb der EU;
- DDP (Delivered Duty Paid): Lieferung mit allen Kosten inklusive.
Andere Incoterms (FCA, CIP, CPT) können einzelfallweise verhandelt und im Angebot festgehalten werden.
7.2 Lieferzeiten
Die Lieferzeiten sind unverbindlich und beginnen mit Eingang der Anzahlung (oder der vollständigen Zahlung bei Zubehör). Bei Überschreitung ohne Verschulden des Verkäufers, insbesondere bei höherer Gewalt (Artikel 1218 Code civil) oder bei Verschulden des Kunden (Verzögerung bei der Übermittlung von Informationen, Plänen, Depotzulieferung usw.), wird keine Verzugsentschädigung geschuldet.
7.3 Bedingungen des Zugangs zur Lieferstelle
Der Kunde garantiert, dass die Lieferstelle für Container-Lkw zugänglich ist (Nutzlast, Lichtraumprofil, Manövrierfähigkeit). Jede zusätzliche Kosten infolge eines Zugangshindernisses (Entladung mit Kran, Shuttle, Wartezeit) werden dem Kunden zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt.
8. Empfang und Konformität
Bei Lieferung hat der Kunde die Ware zu prüfen und ausführliche Vorbehalte in Anwesenheit des Spediteurs auf dem Lieferschein anzubringen. Jede Nichtkonformität oder erkennbare Beschädigung ist Atlantiq Box innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich (E-Mail mit Fotos) zu melden, anderenfalls erlischt der Anspruch.
Für verborgene Mängel verfügt der Kunde über die gesetzliche Frist nach Artikel 1648 des Code civil.
9. Kommerzielle Garantien
Über die gesetzliche Gewährleistung für verborgene Mängel hinaus (Code civil art. 1641 ff.) gewährt Atlantiq Box je nach Produktfamilie kommerzielle Garantien:
- Neue Seecontainer One Trip: 12 Monate auf strukturelle Mängel (Korrosion, Dichtigkeit), je nach Hersteller verlängerbar;
- Neue modifizierte Container: 5 Jahre auf die durch unsere Werkstatt durchgeführten Modifikationen (Isolierung, Elektrik, Sanitär, Tischlerei); 12 Monate auf die Struktur;
- Neue Bungalows: 24 Monate auf Material und Arbeit;
- Mobilheime EN 1647: Herstellergarantie (in der Regel 24 Monate) + Atlantiq Box After-Sales-Begleitung;
- Neues Zubehör: 12 bis 24 Monate je nach Referenz;
- Gebrauchtprodukte: keine kommerzielle Garantie, sofern nicht im Angebot anders angegeben.
Die Geltendmachung der Garantie folgt dem auf unserer Seite Garantie beschriebenen Verfahren. Der Kunde trägt die Versandkosten der zurückgesandten Ware, sofern nicht eine Nichtkonformität festgestellt wird.
10. Haftungsbegrenzung
Die vertragliche Haftung von Atlantiq Box ist strikt auf den Nettobetrag der streitgegenständlichen Bestellung begrenzt. Atlantiq Box haftet keinesfalls für indirekte, immaterielle oder Folgeschäden, insbesondere:
- Betriebsausfall, Umsatz- oder Margenverlust;
- Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung;
- Image- oder Reputationsschäden;
- Datenverlust, Verlust von Chancen;
- Ansprüche Dritter.
Diese Begrenzung gilt nicht bei grobem Verschulden, Arglist, Personenschäden oder wenn das Gesetz eine solche Begrenzung ausschließt.
11. Höhere Gewalt
Gemäß Artikel 1218 des Code civil kann keine der Parteien für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen verantwortlich gemacht werden, die auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, also auf jedem Ereignis, das sich ihrer angemessenen Kontrolle entzieht, das bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen sich durch geeignete Maßnahmen nicht abwenden lassen.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Generalstreiks, systemische Rohstoffengpässe, Schließungen großer Häfen, internationale Sanktionen, die die Erfüllung rechtswidrig oder unmöglich machen.
Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede der Parteien den Vertrag von Rechts wegen kündigen, ohne Entschädigung oder Schadensersatz, durch Einschreiben mit Rückschein.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung ausgetauschten technischen, geschäftlichen, finanziellen oder strategischen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und für 5 Jahre nach deren Ende fort.
13. Geistiges Eigentum
Pläne, Zeichnungen, technische Studien, Fotografien, Logos und alle anderen durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützten Elemente bleiben ausschließliches Eigentum ihres Urhebers (Atlantiq Box oder seine Subunternehmer). Dem Kunden wird über die zur Vertragserfüllung strikt erforderliche Nutzung hinaus keine Übertragung, Lizenz oder Nutzungserlaubnis eingeräumt.
14. Abtretung und Unterauftragsvergabe
Der Kunde darf den Vertrag oder seine Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Atlantiq Box nicht an Dritte abtreten. Atlantiq Box kann die Vertragserfüllung ganz oder teilweise frei an Dienstleister seiner Wahl übertragen und bleibt dabei für die ordnungsgemäße Erfüllung der unterbeauftragten Leistungen verantwortlich.
15. Personenbezogene Daten
Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der DSGVO (EU 2016/679) verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese B2B-AGB unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Für jede Streitigkeit über Zustandekommen, Auslegung, Erfüllung oder Beendigung des Vertrags ist ausschließlich das Handelsgericht am Sitz von Atlantiq Box zuständig, ungeachtet einer Mehrheit von Beklagten oder einer Streitverkündung, einschließlich für Sicherungsverfahren, Eilverfahren oder Antragsverfahren und ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Geschäftskunden.
17. Änderungen der B2B-AGB
Atlantiq Box behält sich das Recht vor, diese B2B-AGB jederzeit zu ändern. Anwendbar sind die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots oder Bestellformulars gültigen AGB. Kontokunden werden mit angemessener Vorankündigung per E-Mail über jede wesentliche Änderung informiert.